Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Venture-Kapital
Wie bereits in der Risiko-Erklärung beschrieben, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Geschäftsmöglichkeit um ein Risiko-Investment, auch Venture-Kapital oder Wagnis-Kapital genannt, handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist eine Cooperation zwischen HybridTechnology Ltd., Reg.No.06594290, und dem Investor, wobei HybridTechnology Ltd. das von den Investoren bereitgestellte Kapital für die Realisierung des DPM-Motors einsetzen wird.

§ 3 Weisungsfreiheit
Dem Investor stehen keine Kontroll-, Weisungs-, Informations- oder sonstige Auskunftsrechte hinsichtlich Grund, Höhe, Art und Weise der von HybridTechnology Ltd. zu tätigenden Maßnahmen zur Realisierung des Projektes zu. Das Projekt wurde von HybridTechnology Ltd., konzipiert und detailliert konstruiert. Sämtliche Marketingmaßnahmen wurden präzise erarbeitet und die Initiatoren versichern, die investierten Gelder nach bestem Kenntnissen und der eigenen geschäftlichen Erfahrungen zu verwenden.

§ 4 Gewinn- und Verlustbeteiligung
Der Investor ist nicht an möglichen Verlusten beteiligt. Weitere Kosten als das Einlagekapital entstehen dem Investor nicht.
Der Investor ist an der Gewinnauschüttung in Form des auf dem Zertifikat ausgewiesenen Prozentsatzes beteiligt.

§ 5 Kapital-Rückzahlung
Das investierte Kapital wird nur in Form von ausgeschütteten Gewinnen aus dem Projekt ausbezahlt.

§ 6 Steuern
Der Investor ist für die Versteuerung der erzielten Gewinne allein verantwortlich. Es werden keinerlei Kapitalertragssteuern oder Abzugssteuern jedwelcher Art einbehalten. Der Investor erhält den ausgeschütteten Gewinnanteil auf sein uns bekannt gegebenes Konto ausbezahlt.

§ 7 Erneuter Risikohinweis
Das Kapital kann im Extremfall einem Totalverlust unterliegen. Der Investor sollte daher die HybridTechnology Ltd. bereitgestellte Summe seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anpassen.
HybridTechnology Ltd. wird jedoch Maßnahmen treffen, die einen Totalverlust nach menschlichem Ermessen ausschließen. Dazu gehört im Extremfall ein Verkauf des Konzeptes und der Patentrechte an finanzstarke Anbieter , mindestens in einer Höhe, die dem Investor mehr als die Einlage, nämlich einen Gewinn bescheren würde.

§ 8 Firmensitz
Die Firma ist eine in England eingetragene Gesellschaft mit einer Zweigniederlassung in Österrreich. Der Geschäftsführer ist österreichischer Staatsbürger.

§ 9 Bedeutung dieser Geschäftsgrundlagen
Dieser Anhang zur Risikoerklärung dient der Präzisierung der bereits bekannten und von allen Investoren akzeptierten Regelung - insbesondere, der Risikoinformation und der in § 1 dieser Grundlagen getätigten Aussagen. Diese AGB sind Teil des Vertrages.

§ 10 Verbindliche Erklärung der HybridTechnology Ltd.
Die Firma HybridTechnology Ltd. wird in jeder möglichen Art und Weise versuchen, das ausgegebene Ziel, mindestens eine Verzehnfachung des eingesetzten Investoren-Kapitals für die Investoren zu erreichen.

§ 11 Vorbehalt
Die Geschäftsleitung behält sich aus vermarktungstechnischen Gründen vor, Investitionen von Investoren, Firmen und Finanzierungsinstituten, die nicht zum Gesamtkonzept der HybridTechnologie Ltd. passen, abzulehnen.